Probleme im Internetstrafrecht?
Zumeist erfahren Beschuldigte bei Delikten übers Internet durch eine Vorladung oder Hausdurchsuchung davon, was Ihnen vorgeworfen wird. Sofort nachdem man von einem Ermittlungsverfahren erfährt, sollte man Kontakt zu einem im Internetstrafrecht erfahrenen Anwalt aufnehmen. Eine frühe Strafverteidigung lohnt fast immer. Auf keinen Fall sollten Sie untätig abwarten, bis Sie eine Anklageschrift bekommen. Wer lange wartet und nichts tut, gibt die Kontrolle ab und verzichtet auf die Möglichkeit, auf das Verfahren so früh wie möglich Einfluss zu nehmen.
Wenn Sie beschuldigt werden, ist es wichtig, jede Aussage zu verweigern und sämtliche Schritte mit einem Strafverteidiger zu besprechen. Gerne bespreche ich alle Einzelheiten mit Ihnen – nutzen Sie mein unverbindliches telefonisches Erstgespräch.
Das Internet ist schnelllebig, umfangreich und sehr schwer zu kontrollieren. Dennoch versuchen die Strafverfolgungsbehörden immer mehr, durch Gesetze und Verordnungen der Kriminalität im Netz Herr zu werden und mobilisieren immer größeren Aufwand zur Verfolgung von Straftaten im Internet. So ziehen Straftaten im virtuellen Raum mittlerweile harte Strafen nach sich. Falls gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat im Internet eröffnet wird, sollten Sie nicht zögern und einen kompetenten Strafverteidiger kontaktieren.
Ich biete Ihnen nicht nur eine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger, sondern verfüge gerade im neuen Rechtsfeld „Internetstrafrecht“ über eine große Expertise. Gemeinsam lösen wir Ihre schwierige Situation.
Straftaten im Netz: Neue Regelungen wurden geschaffen
Lange galt die Kriminalität im Internet als schwer verfolgbar und das Netz als nahezu „rechtsfreier Raum“. Doch mit einem Anstieg der Kriminalitätsraten versuchten auch die Gesetzgeber auf nationaler und internationaler Ebene, die Gesetze aus der „realen“ mit der virtuellen Welt in Einklang zu bringen, um Straftaten besser verfolgbar zu machen. Doch gelingt das nur langsam: Die oftmals lang andauernde Gesetzgebung kann kaum Schritthalten mit den Weiterentwicklungen von Übertragungswegen, sozialer Netzwerke und boomenden Absatzmärkten. Trotzdem wird weiter versucht, die neuen Netzstraftaten zu definieren und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Immer wieder kommen neue Paragraphen und Gesetze im Bezug des Internetstrafrechts hinzu, das den entscheidenden Rechtsrahmen vorgibt. Jedoch zählen auch Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten sowie die Regelungen der §§ 185 ff. des StGB zu den entscheidenden Gesetzen bei Netzdelikten. Dort sind Beleidigungsdelikte wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung geregelt, die mitunter hart bestraft und infolge verschiedener Initiativen unter den Schlagworten „Hass und Hetze“ genauer verfolgt werden. Gerade in Zeiten der gesellschaftlichen Polarisierung ist hier ein neues Feld entstanden, in welchem es zu einem großen Anstieg von Straftaten kommt.
Betrug, Kinderpornos und Eingriff in Schutzrechte
Neben diesen Äußerungsdelikten existieren Vorschriften zu Internet- oder Computerbetrug, Ausspähen von Daten, Datenveränderung und anderen Hacker-Angriffen. Hinzu kommt die Verfolgung von illegalem Glücksspiel sowie Delikten rund um Kinder- und Jugendpornographie. Außerdem enthält auch das Urheberrecht Straftatbestände. Filesharing und sogar das unbefugte Hochladen eines urheberrechtlich geschützten Fotos in einem sozialen Netzwerk oder auf der eigenen Internetseite können zu einem Strafverfahren führen.
Die Hauptstraftaten im Netz: Eine Übersicht
- Cyber-Mobbing
- Cyber-Stalking
- Beleidigungen im Netz
- Diffamierung im Internet
- Verhetzungen und Beleidigungen
- Betrieb krimineller Handelsplattformen
- Urheberrechtsverletzungen (Filesharing)
- Betrug (§ 263 StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Waren- und Warenkreditbetrug
- Abofalle
- Phishing (§ 269 StGB)
- Pharming (§ 303a StGB)
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
- Identitätsdiebstahl
- Datenveränderung (§ 303a)
- Illegale Bestellungen im Netz
- Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Internetstrafrecht: Schwierige Fragen bei strafrechtlicher Haftung
Immer wieder stellt sich im Zusammenhang mit Internetstraftaten die Frage, wer für die jeweilige Straftat verantwortlich ist und dementsprechend bestraft werden kann. Hier spielt das Telemediengesetz eine entscheidende Rolle, in dem festgelegt wird, wer verantwortlich ist und wer ein Haftungsprivileg besitzt. Eine besondere Rolle spielen diese Regelungen für Zugangsprovider und Suchmaschinen wie Google. Auch als Anbieter von Netzseiten, Foren und Blogs trifft Sie nicht selten eine strafrechtliche Verantwortung für von Nutzern eingestellte Inhalte, auch wenn Sie sich durch klare Regelungen und AGBs abgesichert zu sein glauben.
Kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger frühzeitig, wenn es zu einem Verfahren kommt. Zusammen können wir das Schlimmste verhindern.
Rechtsanwalt kontaktieren, Strafen verhindern!
Gerade in einem sich rasant wandelnden Rechtsgebiet wie dem Internetstrafrecht, bedarf es eines kompetenten Partners an Ihrer Seite, der Rechtsfragen klärt, Sie umfassend berät und stets auf dem neusten Stand der Rechtsprechung ist.
Aus Erfahrung weiß ich: Auch wenn Sie sich bei einem Ermittlungsverfahren im Recht wähnen: Kontaktieren Sie niemals die Polizei eigenständig, sondern immer zuerst Ihren Strafverteidiger. Unüberlegte Aussagen von Ihnen können Ihre Chancen vor Gericht massiv schmälern.
Nicht selten kann durch eine besonnene und auf den jeweiligen Fall abgestimmte Strategie sogar eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden, gerade weil sich die Rechtsprechung in diesem Bereich im ständigen Wandel befindet. Auch bei offensichtlichen Grundrechtsverletzungen, die infolge der Strafverfolgung im Netz immer häufiger vonseiten der Ermittler begangen werden, stehe ich Ihnen kompetent zur Seite und sichere ihr Recht.
Andreas Schoemaker
Rechtsanwalt & Strafverteidiger