Probleme im Jugendstrafrecht?
Zumeist erfahren beschuldigte Jugendliche durch eine Vorladung oder Hausdurchsuchung, davon, was ihnen vorgeworfen wird. Sofort nachdem man von einem Ermittlungsverfahren erfährt, sollte man Kontakt zu einem im Jugendstrafrecht erfahrenen Anwalt aufnehmen. Eine frühe Strafverteidigung lohnt sich fast immer. Auf keinen Fall sollten Sie untätig abwarten, bis Sie eine Anklageschrift bekommen. Wer lange wartet und nichts tut, gibt die Kontrolle ab und verzichtet auf die Möglichkeit, auf das Verfahren so früh wie möglich Einfluss zu nehmen.
Wenn Sie beschuldigt werden, ist es wichtig, jede Aussage zu verweigern und sämtliche Schritte mit einem Strafverteidiger zu besprechen. Gerne bespreche ich alle Einzelheiten mit Ihnen – nutzen Sie mein unverbindliches telefonisches Erstgespräch.
Falls Jugendliche oder Heranwachsende bis 21 Jahren Straftaten begehen, drohen ihnen auch ein Deutschland harte Strafen. Falls gegen Sie oder einen Ihnen nahestehendem Jugendlichen ermittelt wird, brauchen Sie unbedingt einen erfahrenen Strafverteidiger, der an Ihrer Seite steht.
Ich biete Ihnen eine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger, insbesondere im Jugendstrafrecht und vertrete Jugendliche sowie Heranwachsende bei sämtlichen Strafdelikten. Die Zukunft des Mandanten liegt mir dabei besonders am Herzen.
Das Jugendstrafrecht: Eine Sonderform
Das deutsche Jugendstrafrecht weist gewisse Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht zu vergleichen. Hier steht in erster Linie nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung des Straftäters im Vordergrund. Es wird zwingend Alter von 14 – 18 Jahren angewandt und kann auch bei Heranwachsenden bis 21 Jahren angewendet werden. Im Jugendstrafrecht geht es häufig um jugendtypische Straftaten wie Schwarzfahren, Vandalismus, kleine Diebstähle, Drogendelikte oder gewisse Körperverletzungen. Mit der gewählten Strafe soll erreicht werden, dass Jugendliche künftig nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Jugendstrafrecht: Rechtsfolgen einer Jugendstraftat
Im Jugendstrafrecht sollte immer abgewogen werden, wie der Täter von weiteren Taten abgehalten werden kann, ohne dass dabei seine Zukunft zerstört wird.
Folgende Rechtsfolgen werden unterschieden:
Erziehungsmaßregeln im Jugendstrafrecht
Zu den Erziehungsmaßregeln gehören die Erteilung von Weisungen und die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 JGG in Anspruch zu nehmen.
Als Weisungen kommen unter anderem in Frage:
- Weisungen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen.
- Bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen.
- Eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen.
- Arbeitsleistungen zu erbringen (sog. „Freizeitarbeiten“): Freizeitarbeiten bestehen in gemeinnützigen Arbeiten, z.B. Arbeiten im Park oder auf einem Sportplatz, Renovierung von Jugendfreizeitheimen, aber auch in Arbeiten mit enger erzieherischer Zielsetzung, z.B. Heranführung an Mitarbeit in Fahrrad- oder Kfz-Werkstatt, Hilfsdienste.
- Sich der Betreuung und Aufsicht eines Betreuungshelfers zu unterstellen (sogenannte „Betreuungsweisung“).
- An einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen: Dabei geht es um die problem- und handlungsorientierte Aufarbeitung der zur Straftat führenden Verhaltensweisen (oft: sogenannte Anti-Aggressions-Trainings oder Anti-Gewalt-Seminare)
- Sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten (Täter-Opfer-Ausgleich) zu erreichen.
- Den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen (Kontaktverbote).
- An einem Verkehrsunterricht teilzunehmen
Zuchtmittel im Jugendstrafrecht
Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln geahndet, wenn die (schärfere) Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden muss, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Zuchtmittel sind keine Strafe.
Zuchtmittel sind:
- Verwarnung: Die Verwarnung soll dem Jugendlichen das Unrecht der Tat eindringlich vorhalten.
- Auflagen: Anders als bei Weisungen, sollen Auflagen nicht primär auf die Täterpersönlichkeit einwirken und auf die Lebensgestaltung Einfluss nehmen. Sie haben in erster Linie das Ziel, die Einsicht des Täters in das Unrecht seiner Tat zu fördern. Als Auflagen kommen in Frage: Schadenswiedergutmachung, persönliche Entschuldigung, Arbeitsleistungen („Freizeitarbeit“) oder die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung.
- Arrest: Der Jugendarrest wird als Ordnungsruf an im Grunde gut geartete Jugendliche verstanden, wenn es sich um Verfehlungen aus Unachtsamkeit, jugendlichem Kraftgefühl oder Übermut, aus typischen jugendlichen Neigungen oder Vorwärtsstreben, aus Trotzhaltung, Abenteuerlust, mangelnder Selbständigkeit oder um Gelegenheits- und Augenblicksverfehlungen handelt. Er findet häufig als sogenannter „Wochenendarrest“ statt.
Jugendstrafe
Jugendstrafe bedeutet Freiheitsstrafe in einer für Jugendliche vorgesehenen Einrichtung („Jugendknast“). Wie bei erwachsenen Straftätern kann die Jugendstrafe in geeigneten Fällen zur Bewährung ausgesetzt werden.
Grundsätzlich wird Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und fünf Jahren verhängt. Bei besonders schweren Straftaten ist Jugendstrafe jedoch auch bis zu 10 Jahren möglich.
Klar ist: Es braucht einen im Jugendstrafrecht erfahrenen Anwalt, um den Jugendlichen vor schweren Strafen und negativen Folgen für seine berufliche Zukunft zu bewahren. Das Ziel ist hierbei nicht selten, dass die Zukunft des Jugendlichen nicht durch eine Vorstrafe (Eintragung im Führungszeugnis!) nachhaltig gestört wird.
Einstellung des Verfahrens kann im Jugendstrafrecht erreicht werden
Ähnlich wie im Erwachsenenstrafrecht, eröffnet auch das Jugendstrafrecht die Möglichkeit das Strafverfahren ohne Urteil und im besten Fall sogar ohne Hauptverhandlung einzustellen. Im Jugendstrafrecht spricht man dabei von „Diversion“. Eine solche Verfahrensbeendigung kommt bei weniger schweren, vor allem bei jugendtypischen Straftaten in Frage, wenn bereits erzieherische Maßnahmen durch die Eltern oder die Jugendgerichtshilfe durchgeführt worden sind, eine Entschuldigung gegenüber dem Opfer erfolgt ist oder bereits ein freiwilliger Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden hat.
Durch eine frühzeitige Beratung bei einem auf Jugendstrafrecht spezialisierten Anwalt kann ermittelt werden, welche Maßnahmen im konkreten Fall geeignet sind, um eine Einstellung herbeizuführen.
Andreas Schoemaker
Rechtsanwalt & Strafverteidiger