Sexualstrafrecht

Andreas Schoemaker Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Bei Sexualdelikten in Essen & Umgebung

Anwalt für Sexualstrafrecht -
Andreas Schoemaker

Meine Kanzlei befindet sich in Essen-Bredeney. Als Anwalt für Strafrecht vertrete ich von dort aus Mandanten bei Sexualdelikten – überregional.

Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen? Zögern Sie nicht mit einer Kontaktaufnahme. Ich helfe Ihnen schnell, vorurteilsfrei und auf Augenhöhe!

Erfahren bei Sexualdelikten

Keine Vorverurteilung

Diskretion & Schutz

Probleme im Sexualstrafrecht?

Zumeist erfahren Beschuldigte bei Sexualdelikten durch eine Vorladung oder Hausdurchsuchung  von dem Tatvorwurf. Sofort nachdem man von einem Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts erfährt, sollte man Kontakt zu einem im Sexualstrafrecht erfahrenen Anwalt aufnehmen. Eine frühe Strafverteidigung lohnt sich in den meisten Fällen.

Wenn Sie beschuldigt werden, ist es wichtig, alle Aussagen zu den Tatvorwürfen zu verweigern und sämtliche Schritte mit einem Strafverteidiger zu besprechen. Gerne bespreche ich alle Einzelheiten mit Ihnen – nutzen Sie mein unverbindliches telefonisches Erstgespräch.

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Die Kanzlei bewertet von Mandanten

Top Anwalt. Vollprofi. Sehr versiert. Kann ich nur empfehlen.
Werner Hildebrand
Werner Hildebrand
2 Oktober 2023
Wurde verurteilt habe Revision eingelegt.Herr Schomaeker hat alles gegeben eine sehr gute Revision geschrieben und nun ist sie bewilligt und mein Fall wird neu verhandelt.Danke Herr Schomaeker ich hoffe sie gehen mit mir in die Verhandlung. Sie sind sehr zu empfehlen und auf Grund dessen auch schwer zu erreichen weil viele Ihre gute Arbeit zu schätzen wissen. Ein großes Dankeschön.
Angelika Middelhaufe
Angelika Middelhaufe
22 September 2023
Hervorragender undnsehr freundlicher Anwalt mit kompetenter Beratung und Vertretung.
Hagazussa “Hagaldize” Imb
Hagazussa “Hagaldize” Imb
10 März 2023
Ich kann Herrn Schoemaker nur weiterempfehlen. Ein Spezi auf seinem Gebiet. In meinem Fall war wenig Zeit um Fristen einzuhalten. Über den Feierabend hinaus, und auf sicher auch einige Stunden am Wochenende, hat er sich meiner Sache angenommen. Mit Erfolg!👍 Respekt und vielen, lieben Dank.
Imke Guicha
Imke Guicha
17 Januar 2023
Herr Schoemaker ist zu 100 % weiterzuempfehlen. Er nahm sich meiner Sache sehr spontan an. Trotz, dass er sagte er hätte noch nie in diesem Gebiet agiert, hat er unermüdlich gearbeitet und meinen "Fall" zu meinen Gunsten gewonnen. Sehr scharfsinnig hinterfragend um alles richtig darzustellen. Sollte ich auf seinem Fachgebiet noch einmal ein Problem haben, werde ich ihn definitiv wieder wählen. Einfach Top!! Danke Herr Schoemaker
Jessica Scholtka
Jessica Scholtka
4 Januar 2023
Sehr gute Beratung und Verteidigung, hat mich auch in strittigen Fragen stets super vertreten, sehr gut bedachter und scharfsinniger Rechtsanwalt. Vielen Dank an die Kanzlei, Team ist auch Top!
Dr. Ratatöskr
Dr. Ratatöskr
2 Januar 2023
Herr Schoemaker hat mich sehr freundlich und kompetent in einer sensiblen Angelegenheit beraten. Ich kann ihn empfehlen, wenn es um medien- und presserechtliche Fragen geht.
EA EA
EA EA
9 November 2022
Fachlich ein perfekter Anwalt. Jederzeit wieder.
Patrick Thon
Patrick Thon
2 Oktober 2022
Rechtsanwalt Schoemaker aus Essen ist bekannt aus den Medien
Andreas Schoemaker

Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht in Essen

Sexualstraftaten werden in Deutschland hart bestraft und ziehen auch gesellschaftliche Ächtung nach sich. Schon der Vorwurf kann irreparable Vertrauensbrüche erzeugen, die nie wieder zu kitten sind. Falls gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer Sexualstraftat eröffnet wird, sollten Sie nicht zögern und einen kompetenten Strafverteidiger kontaktieren.

Ich verfüge auf diesem besonderen Strafrechtsbereich über eine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger. Zudem biete ich Ihnen eine umfassende sowie durchsetzungsstarke Vertretung, ein verhandlungssicheres Auftreten sowie absolute Diskretion. Das Ziel ist die Verhinderung einer öffentlichen Hauptverhandlung.

Gemeinsam lösen wir ihre schwierige Situation bestmöglich. Wir stehen an Ihrer Seite.

 

Vorwurf der Sexualstraftat: Das ist jetzt zu tun

Wird Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen, sollten Sie trotz Ihres steigenden Pulses und des Schocks Ruhe bewahren. Dringend abzuraten ist vor überstürzten Aussagen bei der Polizei. Sprechen Sie nicht mit den Ermittlungsbehörden, sprechen Sie mit Ihrem Strafverteidiger und machen Sie auf keinen Fall Angaben zu den Tatvorwürfen. Ein Strafverfahren kann berufliche und familiäre Konsequenzen nach sich ziehen. Ihr Rechtsanwalt schützt Sie vor übergriffigen Ermittlungsbehörden, medialen Anfragen und bewahrt die größtmögliche Privatsphäre für Sie. Eine ordentliche Prüfung der Ermittlungsakten und eine gut abgestimmte Verteidigungsstrategie sind für mich selbstverständlich.

 

Sexualstrafrecht: Meine Kompetenzen

Das Sexualstrafrecht umfasst verschiedene Delikte, die von den Justizbehörden verfolgt werden. Hier bekommen Sie eine Übersicht der Straftaten, die vorgeworfen werden können:

Sexueller Übergriff, Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

§ 177 StGB stellt eine ganze Reihe von Handlungen unter Strafe, die von einer Person sexuell motiviert gegen den Willen des jeweiligen Opfers vorgenommen werden. Welche Strafe konkret droht, hängt davon ab, welche der zahlreichen in § 177 StGB genannten Varianten verwirklicht wird und reicht von einer Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten in minderschweren Fällen bis zu einer Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren in besonders schweren Fällen.

Der Tatbestand beginnt beim bloßen „Grapschen“ („Sexueller Übergriff“) und nennt eine Reihe von Begehungsweisen, die sich strafverschärfend auswirken. Die Strafandrohung verschärft sich erheblich, wenn Gewalt angewendet wird, mit eine gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben gedroht oder eine Lage ausgenutzt wird, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist. Besonders schwere Strafen drohen, wenn die Tat mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist („Vergewaltigung“), bei der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkszeug mitgeführt oder benutzt wird oder bei gemeinschaftlicher Begehung. Wird das Opfer körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes gebracht, beträgt die Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.

Kinderpornographie / Jugendpornografie

Jeglicher Umgang mit Kinderpornografie ist verboten. Das gilt für die Herstellung, den Handel, die Weitergabe, das Herunterladenabspeichern und den Besitz. Schon das gezielte Betrachten kann zu Ermittlungen führen.

Je nach Umgang drohen bis zu fünf, beziehungsweise zehn Jahre Freiheitsstrafe. Der Straftatbestand der Kinderpornografie ist in § 184a und § 184 b StGB geregelt.

Bei Jugendpornografie handelt es sich um Aufnahmen sexueller Inhalte mit Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahre. Auch hier drohen Haftstrafen bis zu zwei Jahren.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Jugendlichen oder Kindern

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Heranwachsenden wird in Deutschland hart bestraft. Unterschieden wird zwischen dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, Jugendlichen und Kindern.

Wer minderjährige Personen missbraucht, die ihm zur Aufsicht anvertraut werden, begeht einen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Strafen zwischen drei Monate und fünf Jahren Haft sind in diesem Fall vorgesehen.

Beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen handelt es sich um die Ausführung sexueller Aktivitäten eines Erwachsenen mit einem Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Die Tat ist strafbar, wenn von einem über einundzwanzigjährigen die Unreife oder eine Zwangslage ausgenutzt wird, um die sexuelle Handlung zu vollziehen. Gleiche sgilt für Personen über 18 Jahren, die Jugendliche für sexuelle Handlungen bezahlen.  Je nach Form des Missbrauchs sind hier bis zu 5 Jahre Haft möglich.

Sexueller Missbrauch von Kindern steht in Deutschland in jeder Form unter Strafe. In § 176 StGB werden die verschiedenen Straftatbestände genau aufgeführt, eine Freiheitsstrafe droht jedoch bei allen.

Sexuelle Belästigung

Bei einer sexuellen Belästigung drohen Tätern eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn eine andere Person in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt wird und die Tat nicht nach einer anderen Vorschrift mit schwererer Strafe bedroht ist.

Cybergrooming: Anbahnung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Unter dem neudeutschen Begriff Cybergrooming versteht man das Anschreiben von Kindern im Internet, um gezielt sexuellen Kontakt vorzubereiten. Hierbei täuschen Täter oft über ihre Identität bzw. über ihr Alter.

In §176b StGB ist dieser Straftatbestand geregelt. Eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bis fünf Jahre ist möglich. Auch der Versuch des Cybergroomings ist strafbar.

Beispiel Upskirting: Heimliche Bildaufnahmen mit sexueller Absicht

Im Sexualstrafrecht geregelt ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen mit sexuellem Hintergrund, beispielsweise das sogenannte Upskirting. Hier werden die Geschlechtsteile einer anderen Person heimlich aufgenommen. Möglich sind dafür Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, in minderschweren Fällen eine Geldstrafe.

Stealthing: Gegebenenfalls sexueller Übergriff

Ein Trend, der mittlerweile auch in Deutschland angekommen ist, ist das sogenannte Stealthing. Gemeint ist hiermit die heimliche Abnahme des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs oder davor. Hier kommen Straftatbestände des § 177 StGB infrage, was im schlimmsten Fall eine Vergewaltigung sein kann.

Exhibitionismus

Exhibitionismus, beispielsweise die Entblößung von Geschlechtsteilen, kann strafbar sein und eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Hier müssen bestimmte Bedingungen für ein Ermittlungsverfahren erfüllt sein.

Kuppelei: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

Wer sexuelle Handlungen Minderjähriger fördert und vermittelt, macht sich nach § 180 StGB strafbar. Auch hierbei drohen empfindliche Freiheitsstrafen.

Kinder-Sexpuppen nun unter Strafe

Sexpuppen mit kindlichem Aussehen und Erscheinungsbild sind seit dem Jahr 2021 unter Strafe gestellt. Dies gilt für die Herstellung, den Erwerb oder Besitz sogenannter „Real Dolls“. Bei Herstellung und Handel von Produkten dieser Art drohen bis zu fünf Jahre Haft, bei Besitz drei Jahre. Geldbußen sind ebenso möglich.

Verbotene Prostitution

Prostitution ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, jedoch gelten zahlreiche Regeln. Umgeht man diese, drohen in der Regel Geldbußen. Bei Wiederholungstätern kann auch eine Freiheitsstrafe in Höhe eines Jahres verhängt werden.

Zuhälterei

Der in § 181a StGB geregelte Straftatbestand der Zuhälterei umfasst die sog. ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei sowie fördernde Prostitution. Mehrjährige Haftstrafen drohen in allen Fällen.

Vorurteilsfrei und engagiert: Ihr Anwalt im Sexualstrafrecht in Essen

Das Sexualstrafrecht beinhaltet zahlreiche Regelungen, die sich oftmals ändern und erweitert werden. Dieses Rechtsgebiet ist besonders heikel, da es bei Tatverdächtigen nicht nur um eine mögliche, schwere Bestrafung geht. Auch gesellschaftliche Ächtung, Scham und Druck aus der Gesellschaft und Familie wiegen schwer.

Vorurteilsfrei und unvoreingenommen stehe ich Ihnen im Raum Essen und darüber hinaus zur Seite. Ich betrachte Ihren Fall unvoreingenommen und erarbeite mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie, um Sie vor einer harten Strafe und persönlichen Einschränkungen zu bewahren. Diskretion und Professionalität sind für mich dabei selbstverständlich. Ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit den Behörden und schütze Sie vor aufdringlichen Ermittlern.

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Über mich

Ihr Strafverteidiger bei Sexualdelikten in Essen

Ich bin Andreas Schoemaker, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Essen.

Seit Jahren vertrete ich Menschen, denen Sexualdelikte vorgeworfen werden. Ich kenne den Druck, die Angst und die Emotionen der Beschuldigten, die mit einem Strafverfahren einhergehen. Die Sorgen und Nöte meiner Mandanten nehme ich immer ernst.

Als erfahrener Anwalt für Strafrecht und Expertise im Sexualstrafrecht weiß ich zudem genau, was eine gute Strafverteidigung ausmacht. Mit juristischer Kompetenz, viel Engagement für die Sache und Verständnis für die schwierige Situation vertrete ich Sie vollumfänglich und übernehme die Kommunikation mit den Behörden, beantrage in Ihrem Namen Akteneinsicht und versuche schnellstmöglich, die Situation für Sie zu lösen. Ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch, in dem ich Ihren Fall individuell betrachte, ist für mich selbstverständlich. Kontaktieren Sie mich!

Unterschrift Andreas Schoemaker

Andreas Schoemaker

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

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Fax: 0201 / 87 65 60 46

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