
Probleme wegen eines Waffendelikts?
Zumeist erfahren Beschuldigte bei Waffendelikten durch eine Vorladung oder Hausdurchsuchung davon, was ihnen vorgeworfen wird. Sofort nachdem Sie von einem Ermittlungsverfahren wegen Waffen erfahren, sollten Sie Kontakt zu einem damit erfahrenen Anwalt aufnehmen. Eine frühe Strafverteidigung lohnt sich fast immer. Auf keinen Fall sollten Sie untätig abwarten, bis Sie eine Anklageschrift bekommen. Wer lange wartet und nichts tut, gibt die Kontrolle ab und verzichtet auf die Möglichkeit, auf das Verfahren so früh wie möglich Einfluss zu nehmen.
Wenn Sie beschuldigt werden, ist es wichtig, jede Aussage zu verweigern und sämtliche Schritte mit einem Strafverteidiger zu besprechen. Gerne bespreche ich alle Einzelheiten mit Ihnen – nutzen Sie mein unverbindliches telefonisches Erstgespräch.
Sportschützen, Jäger und andere Waffenbesitzer kennen das Problem: Das deutsche Waffengesetz (WaffenG) ist umfangreich, kompliziert, selbst für Juristen schwer verständlich und unterliegt ständigen Änderungen. Ständig neue Verschärfungen machen Legalwaffenbesitzer von einem auf den anderen Moment zu Straftätern. Oft wissen Waffenbesitzer gar nicht, dass Sie gerade gegen das Gesetz verstoßen.
Falls gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des illegalen Waffenbesitzes oder Waffenhandels eröffnet wird, sollten Sie nicht zögern und einen kompetenten Strafverteidiger kontaktieren.
Ich biete Ihnen neben meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger meine Expertise im Waffenrecht. Eine durchsetzungsstarke Vertretung, ein verhandlungssicheres Auftreten und das nötige Engagement für meine Mandanten sind für mich selbstverständlich.
Illegaler Waffenbesitz und Handel mit Waffen werden in Deutschland hart bestraft
Das Waffenrecht ist eines der kompliziertesten Rechtsgebiete. Ständige Veränderungen sind an der Tagesordnung. Unter Strafe steht in Deutschland mittlerweile der Umgang mit zahlreichen Messern, Wurfsterne, Teleskopschlagstöcke und bestimmte Arten von Elektroschockern. Ganz egal, wo Sie die Waffen erworben haben: Es drohen mitunter dramatische Strafen.
Strafbar sind nach WaffenG der illegale Waffenerwerb, Besitz, das Überlassen und Führen, das Schießen, die Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung und der Handel mit Waffen.
Falls Sie daher über eine Vorladung oder eine Hausdurchsuchung erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, bewahren Sie Ruhe und machen auf keinen Fall eine Aussage. Sprechen Sie nicht mit der Polizei, sondern mit Ihrem Strafverteidiger!
Das sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes
Im WaffenG wird zunächst definiert, was überhaupt eine Waffe ist. Dort wird zwischen Schusswaffen und tragbaren Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes unterschieden. Die tragbaren Gegenstände werden noch einmal unterteilt in erstens diejenigen, die „ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen“. Zweitens „die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
Diese Gegenstände sind nach dem Waffengesetz verboten
Zu den am häufigsten anzutreffenden Waffen, die nach dem deutschen Waffengesetz verboten sind („Verbotener Gegenstand“), gehören:
- Würgeholz / Würgegeräte (Nunchaku)
- Stahlrute
- Totschläger
- Schlagring
- Wurfstern
- Elektroschocker ohne amtliches Prüfzeichen
- Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser)
- Bestimmte Springmesser und Schnappmesser
- Faustmesser
- Butterflymesser/ Balisong
- Fallmesser
- Frontspringmesser
- Präzisionsschleuder
- Pfefferspray (außer als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte)
- Bestimmte Munitions- und Geschossarten
- Vorderschaftrepetierflinte / Pumpgun mit Pistolengriff
- Vorderschaftrepetierflinte / Pump-Gun mit einer Gesamtlänge von weniger als 95 cm
- Vollautomatische Schusswaffen
- Kriegswaffen
- Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen (Schießkugelschreiber, Stockgewehr, Koppelschlosspistole, Taschenlampenpistole, Stockdegen)
Die Strafen bei Verstößen gegen das Waffengesetz
Die Straftatbestände des Waffengesetzes finden sich in den §§ 51 und 52 WaffG. Beispielsweise der Umgang mit verbotenen Waffen wird mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft und in schweren Fällen mit zehn Jahren Haft bestraft. In weniger schweren Fällen droht ebenfalls eine Haftstrafe bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe. Auch Fahrlässigkeit kann die Freiheit kosten: Hier stehen zwei Jahre Freiheitsentzug im Raum.
Teuer wird es zudem bei Ordnungswidrigkeiten nach § 53 WaffenG. Diese können bis zu 10.000 Euro kosten.
Zudem droht bei Verstößen gegen das Waffengesetz stets der Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) oder des Waffenscheins. Dies ist für Jäger und Sportschützen besonders schmerzlich.
Andreas Schoemaker
Rechtsanwalt & Strafverteidiger