Waffendelikte

Andreas Schoemaker Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Bei Waffendelikten in Essen & Umgebung

Anwalt bei Waffendelikten -
Andreas Schoemaker

Meine Kanzlei befindet sich in Essen-Bredeney. Als Anwalt für Strafrecht vertrete ich von dort aus Mandanten bei Waffendelikten – überregional.

Ihnen wird ein Waffendelikt vorgeworfen? Zögern Sie nicht mit einer Kontaktaufnahme. Ich helfe Ihnen schnell, vorurteilsfrei und auf Augenhöhe!

Waffenbesitz

Waffenerwerb

Waffenhandel

Probleme wegen eines Waffendelikts?

Zumeist erfahren Beschuldigte bei Waffendelikten durch eine Vorladung oder Hausdurchsuchung davon, was ihnen vorgeworfen wird. Sofort nachdem Sie von einem Ermittlungsverfahren wegen Waffen erfahren, sollten Sie Kontakt zu einem damit erfahrenen Anwalt aufnehmen. Eine frühe Strafverteidigung lohnt sich fast immer. Auf keinen Fall sollten Sie untätig abwarten, bis Sie eine Anklageschrift bekommen. Wer lange wartet und nichts tut, gibt die Kontrolle ab und verzichtet auf die Möglichkeit, auf das Verfahren so früh wie möglich Einfluss zu nehmen.

Wenn Sie beschuldigt werden, ist es wichtig, jede Aussage zu  verweigern und sämtliche Schritte mit einem Strafverteidiger zu besprechen. Gerne bespreche ich alle Einzelheiten mit Ihnen – nutzen Sie mein unverbindliches telefonisches Erstgespräch.

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Rechtsanwalt Schoemaker aus Essen ist bekannt aus den Medien
Andreas Schoemaker

Ihr Anwalt für Waffendelikte in Essen

Sportschützen, Jäger und andere Waffenbesitzer kennen das Problem: Das deutsche Waffengesetz (WaffenG) ist umfangreich, kompliziert, selbst für Juristen schwer verständlich und unterliegt ständigen Änderungen. Ständig neue Verschärfungen machen Legalwaffenbesitzer von einem auf den anderen Moment zu Straftätern. Oft wissen Waffenbesitzer gar nicht, dass Sie gerade gegen das Gesetz verstoßen.

Falls gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des illegalen Waffenbesitzes oder Waffenhandels eröffnet wird, sollten Sie nicht zögern und einen kompetenten Strafverteidiger kontaktieren.

Ich biete Ihnen neben meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger meine Expertise im Waffenrecht. Eine durchsetzungsstarke Vertretung, ein verhandlungssicheres Auftreten und das nötige Engagement für meine Mandanten sind für mich selbstverständlich.

 

Illegaler Waffenbesitz und Handel mit Waffen werden in Deutschland hart bestraft

Das Waffenrecht ist eines der kompliziertesten Rechtsgebiete. Ständige Veränderungen sind an der Tagesordnung. Unter Strafe steht in Deutschland mittlerweile der Umgang mit zahlreichen Messern, Wurfsterne, Teleskopschlagstöcke und bestimmte Arten von Elektroschockern. Ganz egal, wo Sie die Waffen erworben haben: Es drohen mitunter dramatische Strafen.

Strafbar sind nach WaffenG der illegale Waffenerwerb, Besitz, das Überlassen und Führen, das Schießen, die Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung und der Handel mit Waffen.

Falls Sie daher über eine Vorladung oder eine Hausdurchsuchung erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, bewahren Sie Ruhe und machen auf keinen Fall eine Aussage. Sprechen Sie nicht mit der Polizei, sondern mit Ihrem Strafverteidiger!

 

Das sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes

Im WaffenG wird zunächst definiert, was überhaupt eine Waffe ist. Dort wird zwischen Schusswaffen und tragbaren Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes  unterschieden. Die tragbaren Gegenstände werden noch einmal unterteilt in erstens diejenigen, die „ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen“. Zweitensdie, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“

 

Diese Gegenstände sind nach dem Waffengesetz verboten

Zu den am häufigsten anzutreffenden Waffen, die nach dem deutschen Waffengesetz verboten sind („Verbotener Gegenstand“), gehören:

  • Würgeholz / Würgegeräte (Nunchaku)
  • Stahlrute
  • Totschläger
  • Schlagring
  • Wurfstern
  • Elektroschocker ohne amtliches Prüfzeichen
  • Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser)
  • Bestimmte Springmesser und Schnappmesser
  • Faustmesser
  • Butterflymesser/ Balisong
  • Fallmesser
  • Frontspringmesser
  • Präzisionsschleuder
  • Pfefferspray (außer als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte)
  • Bestimmte Munitions-  und Geschossarten
  • Vorderschaftrepetierflinte / Pumpgun mit Pistolengriff
  • Vorderschaftrepetierflinte / Pump-Gun mit einer Gesamtlänge von weniger als 95 cm
  • Vollautomatische Schusswaffen
  • Kriegswaffen
  • Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen (Schießkugelschreiber, Stockgewehr, Koppelschlosspistole, Taschenlampenpistole, Stockdegen)

 

Die Strafen bei Verstößen gegen das Waffengesetz

Die Straftatbestände des Waffengesetzes finden sich in den §§ 51 und 52 WaffG. Beispielsweise der Umgang mit verbotenen Waffen wird mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft und in schweren Fällen mit zehn Jahren Haft bestraft. In weniger schweren Fällen droht ebenfalls eine Haftstrafe bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe. Auch Fahrlässigkeit kann die Freiheit kosten: Hier stehen zwei Jahre Freiheitsentzug im Raum.

Teuer wird es zudem bei Ordnungswidrigkeiten nach § 53 WaffenG. Diese können bis zu 10.000 Euro kosten.

Zudem droht bei Verstößen gegen das Waffengesetz stets der Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) oder des Waffenscheins. Dies ist für Jäger und Sportschützen besonders schmerzlich.

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Über mich

Ihr Strafverteidiger bei Verstößen gegen das Waffengesetz in Essen

Ich bin Andreas Schoemaker, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Essen.

Seit Jahren vertrete ich Menschen, denen Waffendelikte vorgeworfen werden. Ich kenne den Druck, die Angst und die Emotionen der Beschuldigten, die mit einem Strafverfahren einhergehen. Die Sorgen und Nöte meiner Mandanten nehme ich immer ernst.

Als erfahrener Anwalt für Strafrecht und Expertise im Waffengesetz weiß ich zudem genau, was eine gute Strafverteidigung ausmacht. Mit juristischer Kompetenz, viel Engagement für die Sache und Verständnis für die schwierige Situation vertrete ich Sie vollumfänglich und übernehme die Kommunikation mit den Behörden, beantrage in Ihrem Namen Akteneinsicht und versuche schnellstmöglich, die Situation für Sie zu lösen. Ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch, in dem ich Ihren Fall individuell betrachte, ist für mich selbstverständlich. Kontaktieren Sie mich!

Unterschrift Andreas Schoemaker

Andreas Schoemaker

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Kontakt

Hilfe vom Anwalt bei Waffendelikten

Telefon

0201 / 87 65 60 44

Fax: 0201 / 87 65 60 46

Kanzlei in Essen

Bredeneyer Straße 79
45133 Essen

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